Mahagoni Festival

General terms and conditions of

Mahagoni Festival

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mahagoni Festival

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Kartenerwerb

1. Der Veranstaltungsvertrag zwischen der Mahagoni-Concepts GmbH (Stettiner Straße 19, 90425 Nürnberg, vertreten durch Kinan Sabbagh / Gabriel Hubert; für das Mahagoni Festival vom 25.07.2024-28.07.2024, Im Hof 1 Etzdorf 7) und dem Kartenerwerber wird nach Abschluss der Bestellung mit der Zusendung der digitalen Eintrittskarte an den Kartenerwerber geschlossen.

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptiert der Kartenerwerber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Cashless Payment*, die Datenschutzbestimmungen** und bestätigt, die Eintrittskarte nur für private Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Ticket nur für eine Person gültig und der Weiterverkauf nur über unseren Dienstleister möglich.

Der Kartenerwerber welcher mehrere Tickets für private Zweck, insbesondere sich und seine Freunde kauft, kann im Nachhinein verpflichtet und dazu aufgefordert werden den Covid-Immunisierungsstatus nachzuweisen. Sollte er dies verweigern kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden; er erhält dann den Nennwert seines Tickets.

Das Gelände des Mahagoni Festivals ist überwiegend barrierefrei. Ein Ticketerwerb ist mithin möglich, erforderliche Begleitpersonen brauchen kein Festivalticket. Sollte der Besuchende spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit haben, soll sich der Erwerbende vor dem Erwerb via mail an [email protected] melden.

§2 Einlass

Der Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit gültiger Eintrittskarte. Die Mahagoni Concepts GmbH behält sich das Recht vor den Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, wenn keine angemessene Begründung für die Verwehrung vorliegt. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn die Mahagoni Concepts GmbH, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Der Zutritt zum Gelände wird nur gegen Vorweisung eines spezifischen Festivalbändchens gestattet. Dieser Bändchen erhält der Erwerber gegen eine gültige Eintrittskarte beim Einlass. Nur das ordnungsgemäß verschlossene Festivalbändchen berechtigt zum Eintritt während des Festivalzeitraums. Eine Weitergabe des Bändchens ist nicht gestattet. Eine Manipulation oder Weitergabe berechtigt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich.

Eine Rückerstattung des Nennwerts Tickets vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Ticketverkäufe sind final und nicht widerruf- oder anfechtbar, Vgl. § 312g Nr. 9 BGB. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf sonstige gesetzliche Widerrufs oder Rücktrittsrechte.

Die Mahagoni-Concepts GmbH hat das Recht eine Sicherheitskontrolle mit sog. Bodycheck durchzuführen. Der Besucher erklärt sich durch den Erwerb des Tickets damit einverstanden. Dieses Recht wird von einem Erfüllungsgehilfen der MahagoniConcepts GmbH wahrgenommen. Werden infolge der Sicherheitskontrolle Gefahren für die Veranstaltung und / oder für andere Besuchende festgestellt, so kann der Zutritt zur Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Die Mahagoni-Concepts GmbH behält sich vor den Einlass zu verwehren, wenn der Erwerber sich weigert gefährliche Gegenstände oder sonstige unzulässige Objekte (Vgl. § 6) am Einlass zurückzulassen.

Der Einlass wird nur volljährigen gewährt. Sofern unter Verwendung falscher Angaben ein Ticket erworben wurde, wird der Einlass verweigert. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§3 Weiterverkaufsvorbehalt

Der Weiterverkauf einer erworbenen Eintrittskarte oder eines

Gästelisten- oder Artist- Tickets an Dritte ist nur über unseren Dienstleister „Festivalpro“ oder „vivenu“ oder mit schriftlicher Einwilligung der Mahagoni-Concepts GmbH zulässig.

Der Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Mahagoni-Concepts GmbH nicht möglich.

Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Eintrittskarten im Zuge des Erwerbs unter Freunden oder Bekannten mit dem Zweck des gemeinsamen Veranstaltungsbesuchs.

§4 Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe iHv. 100€ wird verhängt, wenn der Ticketerwerber nach dem Erwerb das Ticket in unzulässiger Weise einem Dritten weiterveräußert.

§5 Absage / Höhere Gewalt / Änderungen

Wird die Veranstaltung vor Beginn und ohne triftigen Grund abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum 01.07.2023 ohne, danach nur unter Angabe von Gründen abgesagt werden. Darüberhinausgehende Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch bestehen nicht.

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange die Mahagoni-Concepts GmbH die Umstände verantworten kann. Die Veranstaltung findet nicht statt, wenn diese aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung verboten wird. Bei Abbruch oder Absage des Festivals aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Mahagoni-Concepts GmbH (einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Mahagoni Concepts-GmbH behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie zB. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken. Solche Umstände begründen keine Schadensersatzansprüche. Dies gilt nicht, wenn das Wesen der Veranstaltung maßgeblich beeinträchtigt wird. Im Übrigen ist der Veranstalter berechtigt das Festival zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwehr erforderlich – auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.

Die Mahagoni-Concepts GmbH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält sie sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich.

§6 Verbote / Verbotene Gegenstände / Hausrecht / Glasflaschen

Jede gewerbsmäßige Handlung seitens Festivalbesuchern ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

Texte, Bilder oder sonstige Materialien diskriminierender, menschenverachtender Wirkung oder das Persönlichkeitsrecht verletzender Art werden nicht toleriert und sind auf der gesamten Veranstaltung zu unterlassen. Dahingehende Verhaltensweisen berechtigen zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Klettern auf Bühnen, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Verhalten berechtigt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Auf dem Festivalgelände sind: Waffen, gefährliche Werkzeuge, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer oder vergleichbare Objekte durchgehend verboten. Es ist untersagt diese mitzuführen.

Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen wahrgenommen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Vorwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte, sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

Das Mitbringen von Glasflaschen auf das Festivalgelände ist verboten (Verletzungsgefahr durch Scherben). Das gewerbliche Sammeln von Wertstoffen (insbesondere Pfandflaschen und Metalle) auf dem Festivalgelände ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot kann mit dem sofortigen Verweis vom Festivalgelände geahndet und strafrechtlich verfolgt werden.

§7 Bild- und Tonaufzeichnungen, Einwilligung zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen

Die Mitnahme, wie auch die Verwendung von Foto- und Videokameras sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt.

Die Mahagoni-Concepts GmbH kann Besuchern Aufnahmegeräte bis zum Ende der Veranstaltung gegen Aushändigung einer Quittung einziehen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte einen Verstoß gegen diese Bestimmung begründen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Festivaltickets willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die von der Mahagoni-Concepts GmbH, deren Beauftragten oder mit Zustimmung erstellt werden. Dies gilt auch für deren anschließende kommerzielle Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien, sowie über das Internet.

§ 8 Campingplatz

Das Zelten ist ausschließlich auf ausgewiesenen Flächen gestattet und muss mit einer gültigen Eintrittskarte verbunden sein. Personen, die sich unbefugt auf dem Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt und müssen zudem eine Bearbeitungsgebühr von 30 € zahlen. Unbefugtes Zelten ist untersagt und wird von den Behörden verfolgt.

Es besteht weder ein Anspruch auf bestimmte Zeltplätze, noch ist es erlaubt, Plätze zu reservieren und anderen Besuchern vorzuenthalten. Der Ordnungsdienst kann einzelnen Besuchern verbindlich Zeltplätze zuweisen.

Flucht- und Rettungswege müssen zu jeder Zeit frei von jeglichen Aufbauten gehalten werden.Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln, insbesondere die bereitgestellten sanitären Anlagen.

Falls einem Besucher das Recht eingeräumt wird, mit seinem Kraftfahrzeug das Festivalgelände zu befahren und/oder dort zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Bei Beschädigungen oder Diebstahl können gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden, es sei denn, es kann ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, und Fußgängern, Fahrzeugen, die zur Durchführung der Veranstaltung beitragen, sowie Einsatzfahrzeugen von Sanitätsdiensten ist Vorrang zu gewähren.

Dem Besucher ist es strengstens untersagt, ein einmal abgestelltes Fahrzeug während des Veranstaltungszeitraums auf dem Veranstaltungsgelände zu anderen Zwecken als zur An- und Abreise zu bewegen. Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes kann ein erneutes Befahren aus Gründen der Sicherheit verweigert werden. Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte sowie das Festivalbändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sowie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sind ausgeschlossen.

Das Graben von Gräben oder Löchern in den Campingflächen ist nicht gestattet.

Es ist Rücksicht gegenüber anderen Campern zu nehmen.

Offenes Feuer ist strengstens untersagt. Zigarettenstummel sind in dafür vorgesehene Abfallbehälter (Mülltonnen, Taschenascher, etc.) zu entsorgen.

Grillen ist nur mit Einweg- und Drei-Bein-Grills auf ausgewiesenen Grillplätzen zulässig, sofern die Grillschale den Boden nicht berührt. Bei Waldbrandstufe 3 und höher oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Im Falle eines Feuerausbruchs ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten untersagt. Es dürfen ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung verwendet werden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen, und es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Boden zu schütten.

Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und der deutschen DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden.

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Alle Besucher sind verpflichtet, sämtliche mitgebrachten Gegenstände nach Ende der Veranstaltung wieder zu entfernen.

Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise müssen bis Dienstag, den 29.07.2024, 12.00 Uhr erfolgen. Alle bis dahin nicht entfernten Gegenstände (Zelte, Pavillons etc.) werden entsorgt.

§ 9 Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem dafür ausgewiesenen Parkplatz ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Die Straßenverkehrsordnung ist auf dem gesamten Parkplatz zu beachten, und es gilt durchgehend eine Höchstgeschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit.

Die Flucht- und Rettungswege müssen zu jeder Zeit freigehalten werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Die Zuweisung von Parkplätzen erfolgt durch das Personal des Veranstalters, dem die Besucher Folge zu leisten haben.

Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Wildes Parken ist untersagt und wird von den Behörden verfolgt.

Auf dem Parkplatz dürfen nur Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtlänge von maximal 5 Metern abgestellt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist das Zelten auf dem Parkplatz strikt untersagt.

Die An- und Abreise zum und vom Veranstaltungsort liegt in der eigenen Verantwortung des Besuchers. Das Parken auf dem Gelände erfolgt auf eigenes Risiko. Es gibt keine Überwachung für auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.

§10 Haftung, Haftungsbeschränkungen

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Jeder Haftet für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden.

Schadensersatzansprüche gegenüber der Mahagoni-Concepts GmbH aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt, soweit möglich, auch für seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen sind Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Mahagoni-Concepts GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 309 Nr. 7a BGB).

Ferner ist die Haftung ausgeschlossen, wenn die Schäden ausschließlich in den Risikobereich des Besuchers fallen.

Die Mahagoni-Concepts GmbH haftet nicht für Schäden herrührend aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen. Die Mahagoni-Concepts GmbH haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

Schädlicher Lärmpegel und sonstige derartige Gesundheitsschäden können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (der Mahagoni-Concepts GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) geltend gemacht werden. Der Festivalbesucher ist sich bewusst, dass Festivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Mit dem Erwerb des Tickets bestätigt der Festivalbesucher, dass er sich dahingehend selbst gefährden möchte. Auch bestätigt der Besucher die Kenntnis hinsichtlich der von Pyro-, Licht, Strobo- oder sonstigen Veranstaltungstechnik ausgehenden Reizbelastungen. Die Mahagoni-Concepts GmbH trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör-, Reiz- oder Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dem Festivalbesucher wird zum Schutz vor etwaigen Beeinträchtigungen dringend empfohlen Ohrstöpsel oder sonstige Sicherheitsobjekte zu verwenden. Gefährdeten Personen wird von der Teilnahme abgeraten.

Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

§11 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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